Studie. Gesetze, die wirken: Ein Transformationsplan für die ministerielle Gesetzesvorbereitung.

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Einleitung

In der Studie argumentiert Agora Digitale Transformation, dass die bisherige Gesetzesvorbereitung in deutschen Ministerien oft von technokratischen Prozessen geprägt ist, die wenig Raum für wirkungsorientierte Überlegungen lassen. Dies führt dazu, dass Gesetze häufig nicht die gewünschten Effekte erzielen oder unbeabsichtigte Nebenwirkungen haben.

Die Autor:innen schlagen einen Transformationsplan vor, der folgende Elemente umfasst:

  • Frühzeitige Einbindung von Stakeholdern: Bürger:innen, Expert:innen und Betroffene sollen bereits in der frühen Phase der Gesetzesentwicklung einbezogen werden, um praxisnahe und bedarfsgerechte Regelungen zu schaffen.
  • Wirkungsanalysen: Vor der Verabschiedung eines Gesetzes sollen systematische Analysen durchgeführt werden, um die potenziellen Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen zu bewerten.
  • Pilotprojekte und Testphasen: Neue gesetzliche Regelungen sollen zunächst in begrenztem Umfang erprobt werden, um Erkenntnisse für eine flächendeckende Umsetzung zu gewinnen.
  • Kontinuierliches Monitoring und Evaluation: Nach Inkrafttreten eines Gesetzes sollen dessen Wirkungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden.

Die Studie betont, dass eine solche Neuausrichtung der Gesetzesvorbereitung nicht nur die Effektivität von Gesetzen steigert, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stärken kann.

Kernergebnisse

1

Frühzeitige Einbindung von Stakeholdern

Bürger:innen, Expert:innen und Betroffene sollen bereits in der frühen Phase der Gesetzesentwicklung einbezogen werden, um praxisnahe und bedarfsgerechte Regelungen zu schaffen.

2

Wirkungsanalysen

Vor der Verabschiedung eines Gesetzes sollen systematische Analysen durchgeführt werden, um die potenziellen Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen zu bewerten.

3

Pilotprojekte und Testphasen

Neue gesetzliche Regelungen sollen zunächst in begrenztem Umfang erprobt werden, um Erkenntnisse für eine flächendeckende Umsetzung zu gewinnen.

4

Kontinuierliches Monitoring und Evaluation

Nach Inkrafttreten eines Gesetzes sollen dessen Wirkungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden.

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